Der Fluch mit den Flugtarifen: Warum Gruppenreisen oft teurer sind

Ja, diese Frage kommt wirklich immer wieder – es ist aber auch nicht leicht nachzuvollziehen:

„Bei der letzten Reise unseres Fußballvereins kam ich im Flugzeug mit anderen Einzelreisenden ins Gespräch. Sie sagten mir, sie hätten für ihre Tickets nur 385,00 Euro bezahlt. Und wir haben doch als Gruppe pro Person 470,00 Euro bezahlt. Ich fand diesen Unterschied im Preis doch ganz erheblich. Gibt es dafür eine Erklärung?“

Eigentlich sollte man mit gesundem Menschenverstand denken, dass man bei einer Gruppenbuchung eine Art „Mengenrabatt“ bekommt, und das war in der Tat auch so, bis vor einigen Jahren. Heute haben die Fluggesellschaften ein ziemlich ausgeklügeltes, sog. „Yield Management“, das heißt, dass die Flugtarife entsprechend der Nachfrage und Auslastung eines Fluges gesteuert werden. Wenn eine Airline nun erwarten kann, dass ein bestimmter Flug stark ausgelastet ist, dann kann sie natürlich pokern und muss sich nicht um jeden Kunden bemühen. Eine Reisegruppe ist da ein sehr angenehmer, sicherer Kunde, denn die ist in der Regel terminlich wenig flexibel und „muss froh sein“, wenn sie ihre Plätze bekommt; vor allem, da die Fluggesellschaften ihre Arbeitsprozesse inzwischen soweit optimiert haben, dass sie in der Regel mit fast vollen Maschinen fliegen – und dem entsprechend kann man bei einer Reisegruppe also eine gute Marge auf die sichere Seite bringen.

Wenn der einzelreisende Sitznachbar im Flieger also viel billiger unterwegs ist als die Mitglieder einer Fußballmannschaft, kann das daran liegen, dass

a) eine Fluggesellschaft gerade starke Konkurrenz hat, z. B. weil eine neue Airline auf der jeweiligen Strecke eingestiegen ist und aus Werbegründen günstige Anfangspreise bietet,

b) weil ein plötzlicher Nachfrageeinbruch, z. B. wegen Terroranschlägen, zu einem Buchungsrückgang geführt hat,

c) weil man (aus den in a) und b) geschilderten oder rein statistischen Gründen) an der Auslastung eines in weiterer Zukunft liegenden Fluges zweifelt und Leute über günstige Frühbucherpreise zum Buchen veranlassen will oder umgekehrt

d) weil kurz vor Abflug noch zu viele Plätze frei sind, die man dann lieber mit geringerem Ertrag füllt.

Das Prinzip des Mengenrabatts greift eigentlich nur noch bei sehr großen Firmen, die für ihre Mitarbeiter viele Flüge zu absolvieren haben, oder bei wirklich großen Reiseveranstaltern bzw. „Ticket-Großhändlern“, die mit der Abnahme großer Kontingente für wirtschaftliche Sicherheit sorgen.

Nun könnte man natürlich sagen: dann buchen wir eben unsere Gruppe nach Einzeltarif! Bei größeren Gruppen (+6) empfiehlt sich das aber nicht, denn noch während man die Buchungen eingibt, kann das Kontingent für die günstigen Plätze ausverkauft sein, und dann kann es plötzlich sehr viel teurer werden. Da ist eine Buchung für die komplette Gruppe dann die bessere Wahl, auch wenn man immer wieder feststellen wird, dass andere denselben Flug günstiger bekommen haben.

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Flugbuchung: Visa- und Einreisebestimmungen

Pass, Visa, Zoll – im Europa der offenen Grenzen vergisst man gerne, dass es so etwas noch gibt. Einreisebestimmungen gehören deshalb wohl zu den Dingen, nach denen meistens zu spät gefragt wird – und über die im Internet die wildesten Vorstellungen kursieren.

Am Ende ist es dann immer wieder ein trauriges Schauspiel, wenn der Aufbruch in die große weite Welt an einer Passkontrolle oder einem Check-In-Schalter endet: Die gebuchte Reise kann nicht angetreten werden, weil statt des Reisepasses der Personalausweis dabei ist, beide sowieso seit 14 Tagen abgelaufen sind oder das erforderliche Visum fehlt. Bei dieser Gelegenheit kommt nicht nur schlechte Stimmung auf, es können auch mitunter enorme finanzielle Schäden entstehen, z. B. in Gestalt von Umbuchungs- oder Stornorechnungen, die ziemlich nahe am bezahlten Reisepreis liegen können, im Billigflug-Zeitalter auch gern darüber. Manchmal ist sogar eine Abschiebung zu bezahlen, wenn der Fehler erst nach Landung am Zielort entdeckt wird: „Dabei hatte der Klaus doch nochmal im Internet nachgeschaut …“

Deshalb zuerst mal eine Frage:

Was ist eine amtliche Reiseinformation?

Die Antwort liegt eigentlich auf der Hand: Eine Information ist nur dann amtlich, wenn sie mir genau von demjenigen Amt gegeben worden ist, das für meine Frage zuständig ist. Niemand würde sich zum Beispiel beim Finanzamt erkundigen, wieviel die Ausstellung eines neuen neuen Reisepasses kostet. Damit ist eigentlich klar, dass es nur eine Stelle gibt, die mir über die Einreisebestimmungen meines Reiseziels wirklich Auskunft geben kann, nämlich das Außenministerium des jeweiligen Landes, in aller Regel vertreten durch seine Botschaft.

Verbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen bekommt man bei der jeweiligen Botschaft. Punkt.

Ein Mythos, der leider auch von vielen Touristik-Seiten verbreitet wird, betrifft die Website des deutschen Auswärtigen Amtes. Die gefühlt meisten Links zum Thema Einreisebestimmungen zeigen auf www.auswaertiges-amt.de – und wecken damit falsche Erwartungen. Auch wenn da „Auswärtiges Amt“ drübersteht, sind die Einreiseinformationen für andere Länder alles andere als amtlich – also weder „verbindlich“ noch „aktuell“. Übrigens: Darauf weist das Redaktionsteam dieser sehr hilfreichen Website auch ausdrücklich hin, allerdings ganz unten auf der jeweiligen Seite.

Wesentlich unbekannter ist ein Service, den die International Air Transport Association (IATA) für Ihre Mitglieds-Airlines entwickelt hat: Das Travel Information Manual (TIM), das jede Menge Länderinformationen enthält, darunter auch ziemlich aktuelle Einreisebestimmungen für mehr als 200 Länder. Der Hintergrund ist einfach: Es macht auch den Fluggesellschaften keinen Spaß, Leute wieder zurückfliegen zu müssen, nur weil sie die falschen Papiere dabei haben. „Kein Spaß“ bedeutet in diesem Fall auch „jede Menge Ärger“, bzw. „unnötige Kosten“ – und genau deshalb hat man das TIM in die Welt gesetzt. Die Daten sind bei vielen Airlines direkt in ihren Computersystemen verfügbar, so dass der jeweilige Check-In-Mitarbeiter vor Ort schnell entscheiden kann, ob man einen Fluggast eincheckt oder besser nicht. In Form des TIMATICWEB stehen die Informationen für den Einsatz im Internet zur Verfügung. Einige Airlines bieten ihren Kunden diesen Service auch online an – auf ihren Websites kann ich mich also schnell informieren, welchen Pass und welches Visum die Airline sehen will, um mich zu befördern. Und das ist schon mal nicht schlecht. Eine Übersicht der teilnehmenden Fluglinien bietet www.timaticweb.com

Fazit: Für eine unverbindliche Information über Einreisebestimmungen kann ich die Website des Auswärtigen Amtes oder das TIMATICWEB empfehlen, allerdings sind sämtliche dort angebotenen Infos nicht amtlich! Eine telefonische bzw. schriftliche Anfrage bei der zuständigen Botschaft ist daher unerlässlich. Hier stößt das Internet als Mittel zur Reisevorbereitung wirklich (noch) an seine Grenzen.

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Was bedeutet „(+1)“ im Flugplan?

Eine oft gestellte Frage zu Flugplänen und Buchungsbestätigungen: was bedeutet „(+1)“ hinter den Abflug- und Ankunftzeiten?

Also zum Beispiel:
OK930 PRG-EVN 03.05.09 21:45-04:20 (+1)

Diese etwas rätselhafte Zeile heißt übersetzt:

„Der Flug mit Czech Airlines (OK) Flug-Nr. 930 von Prag-Ruzyne nach Jerewan-Zvartnots am 3. Mai 2009 startet um 21:45 h und landet um 4:20 h, jeweils örtlicher Zeit.“

„(+1)“ bedeutet, dass sich die letzte Zeitangabe „04:20“ nicht auf das zuvor genannte Datum, sondern den folgenden Tag, also den 4.5. bezieht.

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